Teil A: Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich
(1) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
(2) Verbraucher sind Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) und somit natürliche oder juristische Personen, die keine Unternehmer sind.
Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, für die der gegenständliche Vertrag zum Betrieb ihres Unternehmens gehört. Unternehmen sind jede auf Dauer angelegte Organisation selbständiger wirtschaftlicher Tätigkeit, mögen sie auch nicht auf Gewinn gerichtet sein.
Kunden sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Wenn in Folge auf „Unternehmer“ Bezug genommen wird, gilt diese Bestimmung nur für Unternehmer; wenn in Folge „Verbraucher“ genannt sind, gilt diese Bestimmung nur für Verbraucher, aber nicht für Unternehmer; wenn in Folge kein Bezug auf Unternehmer oder Verbraucher erfolgt oder wenn nur der „Kunde“ genannt ist, gilt die Bestimmung für Unternehmer und Verbraucher.
(3) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle weiteren Aufträge und Auftragserweiterungen, selbst wenn im Einzelfall darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wurde.
(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Alle Informationen und Angaben über Gewichte, Abmessungen, Abbildungen, Beschreibungen, Montageskizzen und Zeichnungen in Preislisten und anderen Druckwerken sind unverbindlich.
(2) Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot. Bei einer auf elektronischem Wege bestellten Ware werden wir den Zugang der Bestellung des Kunden unverzüglich bestätigen. Dies gilt jedoch nicht, wenn der Kunde Unternehmer ist. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung stellt nur dann eine Annahmeerklärung dar, wenn wir dies ausdrücklich erklären.
(3) Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen anzunehmen. Bei auf elektronischem Weg bestellter Ware sind wir berechtigt, die Bestellung innerhalb von drei Werktagen nach Eingang bei uns anzunehmen.
(4) Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Leistung wird der Unternehmer unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
(5) Sofern der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden nebst den rechtswirksam einbezogenen AGB per E-Mail nach Vertragsschluss zugesandt.
$ 3 Vergütung
(1) Die angebotenen Preise sind Tagespreise und gelten bis auf Widerruf. Preisangaben sind freibleibend. Sofern keine vollständig zusammengebaute Ware angeboten wird, werden jene Leistungen, welche nicht explizit im Angebot angeführt sind, gesondert verrechnet.
Wenn kein Pauschalpreis vereinbart ist, kann es dann, wenn auch Montagetätigkeiten durch uns vorzunehmen sind, zu einer Erhöhung der Kosten kommen. Im Preis ist bei Verbrauchern die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.
Dem Kunden entstehen bei Bestellung durch Nutzung der Fernkommunikationsmittel keine zusätzlichen Kosten. Jedoch hat der Kunde die Kosten (Versandspesen) der Lieferung der Ware zu bezahlen (z.B. Kosten für Hermes, Post usw.).
(2) Bei Vertragsabschluss legen wir bei lagernden Waren eine Rechnung in der Höhe des gesamten Angebotspreises, wobei die Lieferung/Aushändigung der Ware sofort nach Eingang des vollständigen Kaufpreises bei uns erfolgt. Bei nicht lagernden Waren legen wir eine Rechnung in der Höhe des gesamten Angebotspreises, wobei der Kunde bei Vertragsabschluss eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Angebotspreises zu leisten hat. Die Lieferung/Aushändigung der Ware erfolgt nach Eingang des vollständigen Kaufpreises bei uns, sofern die Ware bei uns bereits eingelangt ist.
Tritt der Käufer vom Vertrag zurück, ist eine Stornogebühr i.H.v. 10% des Kaufpreises zu bezahlen.
(3) Führen nachträgliche Änderungen, die vom Kunden veranlasst sind, zu einem Mehraufwand, so ist dieser gesondert zu vergüten.
(4) Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart, unmittelbar nach Erhalt ohne jeden Abzug zahlbar, ansonsten der Kunde in Zahlungsverzug kommt. Dies gilt auch für Teilrechnungen.
Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 4 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Ab dem vierzehnten Tag des Verzugs erhöht sich der Zinssatz auf 6 % p.a. über dem Basiszinssatz.
Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 6 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Ab dem vierzehnten Tag des Verzugs erhöht sich der Zinssatz auf 8 % p.a. über dem Basiszinssatz.
(5) Der Unternehmer hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden.
Der Verbraucher hat ein Recht zur Aufrechnung nur für den Fall unserer Zahlungsunfähigkeit oder für Gegenforderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Verbrauchers stehen, die gerichtlich festgestellt oder durch uns anerkannt worden sind.
Der Unternehmer ist nicht zur Zurückbehaltung von Zahlungen berechtigt.
§ 4 Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
Der Kunde hat uns unverzüglich schriftlich von allen Zugriffen Dritter auf die Ware zu unterrichten, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie von etwaigen Beschädigungen oder der Vernichtung der Ware. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Anschriftenwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
Der Kunde hat uns alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtungen und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter auf die Ware entstehen.
(3) Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen. Daneben sind wir berechtigt, bei Verletzung einer Pflicht nach Ziffer (2) vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen, wenn uns ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist.
(4) Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrags ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen und verpflichtet sich, einen entsprechenden Vermerk in seinen Büchern oder auf seinen Fakturen anzubringen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. Die Gebühren aus oder im Zusammenhang mit der Abtretung trägt der Unternehmer.
§ 5 Gefahrenübergang, Leistungserbringung
(1) Beim Verbraucher geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe über; werden jedoch beim Unternehmer Waren, die von uns an einen vom Unternehmer genannten Ort ausgeliefert wurden, vor Übergabe durch ein unabwendbares Ereignis beschädigt oder zerstört und haben wir zur Abwehr der Folgen solcher Ereignisse notwendige und zumutbare Maßnahmen getroffen, trägt der Unternehmer die Gefahr. Beim Versendungskauf geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über.
(2) Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde mit der Annahme in Verzug ist.
(3) Wir liefern dem Kunden laut Auftragsschreiben („Bestellung“) entweder eine zusammengebaute Ware oder Komponenten.
(4) Sind wesentliche Mängel an der Ware oder an den Komponenten vorhanden, so sind diese gemeinsam festzuhalten. Das Protokoll über die Mängel ist von beiden Seiten zu unterzeichnen.
(5) Wesentliche Mängel sind durch uns binnen 14 Tagen zu beheben, sofern die dafür erforderlichen Waren/Komponenten lagernd sind, ansonsten binnen 2 Monaten.
(6) Der Kunde stimmt zu, dass wir Subunternehmer und Sublieferanten mit der Durchführung von Tätigkeiten betrauen können.
§ 6 Rücktrittsrecht
(1) Allgemein
Wir haben das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde trotz Setzen einer schriftlichen Nachfrist die Zahlung verweigert oder anders die Leistungserfüllung behindert. Zahlungen bzw. Rückvergütungen einer Anzahlung sind binnen 14 Tagen durchzuführen.
Wir haben das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn es zu einer Leistungsstörung kommt.
(2) Fernabsatz
Der Verbraucher kann von einem Fernabsatzvertrag oder einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten.
Die Frist zum Rücktritt beginnt
I. bei Dienstleistungsverträgen mit dem Tag des Vertragsabschlusses,
II. bei Kaufverträgen und sonstigen auf den entgeltlichen Erwerb einer Ware gerichteten Verträgen
a) mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter den Besitz an der Ware erlangt,
b) wenn der Verbraucher mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt hat, die getrennt geliefert werden, mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter den Besitz an der zuletzt gelieferten Ware erlangt,
c) bei Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter den Besitz an der letzten Teilsendung erlangt,
d) bei Verträgen über die regelmäßige Lieferung von Waren über einen festgelegten Zeitraum hinweg mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter den Besitz an der zuerst gelieferten Ware erlangt.
Das Rücktrittsrecht besteht nicht bei Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind.
(3) Konsumentenschutzgesetz (KSchG)
Bei Verbrauchergeschäften, bei denen es sich weder um einen Fernabsatzvertrag noch um einen außerhalb von Geschäftsräumlichkeiten geschlossenen Vertrag handelt, gelten die Rücktrittsbestimmungen des KSchG, insbesondere des § 3 KSchG.
(1) Hat der Verbraucher seine Vertragserklärung weder in den vom Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen noch bei einem von diesem dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben, so kann er von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten. Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrags oder danach binnen 14 Tagen erklärt werden. Der Lauf dieser Frist beginnt mit der Ausfolgung einer Urkunde, die zumindest den Namen und die Anschrift des Unternehmers, die zur Identifizierung des Vertrags notwendigen Angaben sowie eine Belehrung über das Rücktrittsrecht, die Rücktrittsfrist und die Vorgangsweise für die Ausübung des Rücktrittsrechts enthält, an den Verbraucher, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen des Vertrags, bei Kaufverträgen über Waren mit dem Tag, an dem der Verbraucher den Besitz an der Ware erlangt. Ist die Ausfolgung einer solchen Urkunde unterblieben, so steht dem Verbraucher das Rücktrittsrecht für eine Frist von zwölf Monaten und 14 Tagen ab Vertragsabschluss beziehungsweise Warenlieferung zu; wenn der Unternehmer die Urkundenausfolgung innerhalb von zwölf Monaten ab dem Fristbeginn nachholt, so endet die verlängerte Rücktrittsfrist 14 Tage nach dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher die Urkunde erhält. Bei Versicherungsverträgen endet die Rücktrittsfrist spätestens einen Monat nach Zustandekommen des Vertrags.
(2) Das Rücktrittsrecht besteht auch dann, wenn der Unternehmer oder ein mit ihm zusammenwirkender Dritter den Verbraucher im Rahmen einer Werbefahrt, einer Ausflugsfahrt oder einer ähnlichen Veranstaltung oder durch persönliches, individuelles Ansprechen auf der Straße in die vom Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke benützten Räume gebracht hat.
(3) Das Rücktrittsrecht steht dem Verbraucher nicht zu,
- wenn er selbst die geschäftliche Verbindung mit dem Unternehmer oder dessen Beauftragten zwecks Schließung dieses Vertrages angebahnt hat,
- wenn dem Zustandekommen des Vertrages keine Besprechungen zwischen den Beteiligten oder ihren Beauftragten vorangegangen sind
oder
- bei Verträgen, bei denen die beiderseitigen Leistungen sofort zu erbringen sind, wenn sie üblicherweise von Unternehmern außerhalb Ihrer Geschäftsräume geschlossen werden und das vereinbarte Entgelt 25 Euro, oder wenn das Unternehmen nach seiner Natur nicht in ständigen Geschäftsräumen betrieben wird und das Entgelt 50 Euro nicht übersteigt.
- bei Verträgen, die dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz unterliegen, oder
- bei Vertragserklärungen, die der Verbraucher in körperlicher Abwesenheit des Unternehmers abgegeben hat, es sei denn, dass er dazu vom Unternehmer gedrängt worden ist.
(4) Die Erklärung des Rücktritts ist an keine bestimmte Form gebunden. Die Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.
(5) Der Verbraucher kann ferner von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten, wenn der Unternehmer gegen die gewerberechtlichen Regelungen über das Sammeln und die Entgegennahme von Bestellungen auf Dienstleistungen (§ 54 GewO 1994), über das Aufsuchen von Privatpersonen und Werbeveranstaltungen (§ 57 GewO 1994) oder über die Entgegennahme von Bestellungen auf Waren von Privatpersonen (§ 59 GewO 1994) verstoßen hat. Die Bestimmungen des § 3 Abs. 1, Abs. 3 Z 4 und 5 und Abs. 4 KSchG sind auch auf dieses Rücktrittsrecht anzuwenden. Dieses steht dem Verbraucher auch in den Fällen des § 3 Abs. 3 Z 1 bis 3 KSchG zu.
§ 7 Gewährleistung
(1) Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Bei Unternehmern leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Verbesserung oder Austausch.
(2) Verdeckte Mängel sind uns innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
(3) Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
(4) Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware.
(5) Wir geben gegenüber unseren Kunden keine Garantien im Rechtssinne ab. Herstellergarantien bleiben davon unberührt.
(6) Keine der Parteien ist der anderen Partei verantwortlich, wenn Umstände vorliegen, die außerhalb der vernünftigerweise zu erwartenden und zumutbaren Kontrolle der Partei liegen, insbesondere bei höherer Gewalt.
§ 8 Haftungsbeschränkungen und -freistellung
Außerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes beschränkt sich unsere Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden sind ausgeschlossen.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
§ 9 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das österreichische Recht.
Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
(2) Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten wird das für unseren Sitz örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart.
(3) Wenn der Kunde ein Verbraucher ist, gilt dieser Gerichtsstand nur dann als vereinbart, wenn der Kunde in diesem Gerichtssprengel seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat oder wenn der Kunde im Ausland wohnt.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung wird durch eine Regelung ersetzt, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
(5) Als Adressen gelten die jeweils zuletzt bekannt gegebenen Adressen der Vertragspartner.
(6) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
Teil B: Geschäftsbedingungen Probefahrten Leih- bzw. Testrad
I. Anwendungsbereich
Der Mietvertrag wird zwischen eBikeCity als Vermieter einerseits und dem im Mietvertrag genannten Mieter abgeschlossen. Dem gegenständlichen Mietvertrag liegen die nachstehenden AGB zugrunde.
II. Übergabe des Mietgegenstandes
1. Der Mietgegenstand ist dem Mieter in betriebsbereitem und verkehrssicherem Zustand zur Benützung auf eigene Gefahr übergeben worden.
2. Der Mieter wurde vom Vermieter instruiert, wie der Mietgegenstand zu benützen ist.
3. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Fahrräder, die nicht für den Straßenverkehr gedacht und zugelassen sind (Mountainbikes, Freerides, Downhill) nicht die Anforderungen gemäß StVO und den Durchführungsverordnungen erfüllen.
III. Benützung des Mietgegenstandes und Gefahrtragung
1. Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand ausschließlich bestimmungsgemäß und entsprechend der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen – insbesondere unter Beachtung der StVO – zu verwenden.
2. Die Benützung des Mietgegenstandes durch den Mieter erfolgt auf seine eigene Gefahr und schließt Schadenersatzansprüche an den Vermieter aus.
3. Der Mieter trägt mit Übergabe des Mietgegenstandes die Gefahr. Er haftet dem Vermieter für Schäden, die am Mietgegenstand, aus welchem Grund auch immer entstehen, einschließlich etwaiger Mietausfallkosten. Insbesondere haftet er für Schäden aus einem unsachgemäßen Gebrauch und/oder aus einer bestimmungswidrigen Verwendung des Mietgegenstandes. Der Mieter haftet für alle Schäden, die er mit dem Mietgegenstand verursacht, ausschließlich selbst.
4. Der Mieter verpflichtet sich, beim Abstellen des Mietgegenstandes diesen gegen Diebstahl zu sichern.
5. Informationspflicht des Mieters: Der Mieter übernimmt während der Vertragsdauer die Pflicht, den Vermieter bei Reparaturbedarf, Verlust oder Diebstahl des Mietgegenstandes sofort zu verständigen und die weitere Vorgangsweise abzustimmen. Für Schäden, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschrift entstehen, haftet der Mieter.
IV. Mietpreis
1. Der Mieter schuldet ein Mietentgelt in der jeweils gesondert vereinbarten Höhe.
2. Eine Rückerstattung oder Reduktion des Mietpreises durch vorzeitige Rückgabe des Mietgegenstandes (aus welchem Grund auch immer) wird ausgeschlossen.
V. Reparaturen, Verlust, Diebstahl
1. Verschleißreparaturen: wird, um den Betrieb oder die Verkehrssicherheit des Mietgegenstandes zu gewährleisten, während der Mietzeit eine Verschleißreparatur erforderlich, wird sie vom Vermieter und auf dessen Kosten ausgeführt. Der Mieter hat dazu den Mietgegenstand zum Ort des Vermieters zu bringen. Andere Betriebsstätten als die des Vermieters darf der Mieter zur Reparatur nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters beauftragen; andernfalls trägt der Mieter die Kosten aus der Beauftragung selbst.
2. Sonstige Reparaturen: Kosten für Reparaturarbeiten, die nicht durch Verschleiß hervorgerufen werden, trägt der Mieter bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes des Mietgegenstandes.
3. Bei Verlust oder Diebstahl des Mietgegenstandes (oder Teilen davon) hat der Mieter dem Vermieter den Wiederbeschaffungswert des Mietgegenstandes sowie etwaige Mietausfallkosten zu ersetzen.
VI. Haftung des Vermieters
Der Vermieter (d.h. er selbst und seine Mitarbeiter) haftet, abgesehen von der Verletzung wesentlicher vertraglicher Pflichten, nur für grobes Verschulden (d.h. für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit).
VII. Rückgabe des Mietgegenstandes
1. Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand – abgesehen von Verschmutzungen und Abnutzungen im Rahmen der bestimmungsgemäßen Benutzung – in demselben Zustand zurückzugeben, wie er ihn übernommen hat.
2. Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand spätestens zum vereinbarten Zeitpunkt und am vereinbarten Ort zurückzugeben.
3. Die Rückgabe des Mietgegenstandes hat grundsätzlich in Anwesenheit des Vermieters zu erfolgen.
Gibt der Mieter den Mietgegenstand in Abwesenheit des Vermieters zurück, trägt der Mieter die Gefahr für den Mietgegenstand bis zur tatsächlichen Inbesitznahme durch den Vermieter.
4. Spätere Rückgabe des Mietgegenstandes: Der Mieter wird dem Vermieter über eine beabsichtigte allfällige spätere Rückgabe des Mietgegenstandes im Vorhinein informieren. Eine spätere Rückgabe ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung durch den Vermieter möglich. Der Vermieter ist berechtigt, für jeden zusätzlich angefangenen Tag ein Mietentgelt in Höhe des Tagesmietzinses (der auch vom Mietzins laut Mietvertrag abweichen kann) für den zusätzlichen Gebrauch des Mietgegenstandes in Rechnung zu stellen. Die Anwendung eines allenfalls höheren Mietpreises ist unter anderem deshalb gerechtfertigt, weil ein erheblicher zusätzlicher Manipulationsaufwand für die Erfüllung anderer Mietverträge, für die der Mietgegenstand bei fristgerechter Rückstellung vorgesehen war, entsteht.
VIII. Vertragsdauer
1. Der Mietvertrag wird für den im Mietvertrag genannten Zeitraum abgeschlossen.
2. Der Vermieter ist berechtigt, den Mietvertrag aus wichtigem Grund vorzeitig mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Mietvertrages hat der Mieter den Mietgegenstand dem Vermieter an dessen Sitz sofort zurückzugeben.
IX. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Die Vertragsteile vereinbaren für sämtliche aus diesem Vertrag entstehenden Rechtsstreitigkeiten die Anwendbarkeit Österreichischen Rechts sowie die Zuständigkeit des sachlich in Betracht kommenden Gerichts in Linz.